TEB-QA und Dienstleistungen des Datenschutzbeauftragten
Auch der Datenschutz ist aus unserer Sicht eine Aufgabe im Bereich des Qualitätsmanagements. Daher haben wir uns auch diesem Thema angenommen und unterstützen Gesellschaften bei der Umsetzung der umfangreichen Datenschutzrichtlinien.
Welche Aufgaben hat ein Datenschutzbeauftragter
Ein Datenschutzbeauftragter hat eine Vielzahl von Aufgaben, die sicherstellen sollen, dass eine Organisation die Datenschutzgesetze einhält und personenbezogene Daten sicher verarbeitet. Hier sind die wesentlichen Aufgaben eines Datenschutzbeauftragten:
Überwachung der Einhaltung von Datenschutzvorschriften:
- Sicherstellen, dass die Organisation die Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und anderer relevanter Datenschutzgesetze einhält.
- Überprüfung und Bewertung der Datenschutzmaßnahmen und -richtlinien der Organisation.
Beratung und Schulung:
- Beratung der Geschäftsführung und der Mitarbeiter hinsichtlich ihrer Pflichten im Datenschutz.
- Durchführung von Schulungen und Sensibilisierungsmaßnahmen für Mitarbeiter in Bezug auf Datenschutz.
Erstellung und Pflege von Datenschutzdokumentationen:
- Führung eines Verzeichnisses von Verarbeitungstätigkeiten (VVT).
- Dokumentation und Bewertung der Datenschutz-Folgenabschätzung (DPIA) bei risikobehafteten Verarbeitungstätigkeiten.
Kontaktperson für Datenschutzanfragen:
- Anlaufstelle für Betroffene, die ihre Datenschutzrechte geltend machen möchten.
- Zusammenarbeit mit Aufsichtsbehörden und Bearbeitung von Anfragen und Beschwerden.
Datenschutz-Folgenabschätzung (DPIA):
- Durchführung und Überwachung von Datenschutz-Folgenabschätzungen, insbesondere bei neuen Projekten oder Technologien, die ein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten der Betroffenen darstellen.
Prüfung und Aktualisierung der Datenschutzrichtlinien:
- Regelmäßige Überprüfung und Aktualisierung der Datenschutzrichtlinien und -verfahren der Organisation.
Überwachung der Datenverarbeitung:
- Kontrolle der ordnungsgemäßen Verarbeitung personenbezogener Daten innerhalb der Organisation.
- Sicherstellen, dass Daten nur für zulässige Zwecke und in zulässigem Umfang verarbeitet werden.
Sicherstellung der Datensicherheit:
- Überprüfung und Verbesserung der technischen und organisatorischen Maßnahmen (TOMs) zum Schutz personenbezogener Daten.
- Überwachung der Umsetzung von Sicherheitsmaßnahmen zur Verhinderung von Datenpannen.
Vorbereitung und Management von Datenpannen:
- Entwicklung und Implementierung von Verfahren zur Meldung und Bearbeitung von Datenschutzverletzungen.
- Zusammenarbeit mit der Geschäftsleitung und IT-Abteilung bei der Behebung von Datenpannen und der Benachrichtigung betroffener Personen und Aufsichtsbehörden.
Unterstützung bei Verträgen und Vereinbarungen:
- Überprüfung von Verträgen mit Auftragsverarbeitern und anderen Drittparteien hinsichtlich datenschutzrechtlicher Anforderungen.
- Sicherstellen, dass Datenschutzklauseln und -vereinbarungen in Verträgen enthalten sind.
Ein Datenschutzbeauftragter muss dabei unabhängig arbeiten können und sollte über ausreichende Ressourcen und Befugnisse verfügen, um seine Aufgaben effektiv zu erfüllen.
Brauchen Sie einen Datenschutzbeauftragen? Beantworten Sie die Fragen im Fragebogen und senden uns die Antworten zu. Wir erstellen Ihnen gerne ein Angebot und beantworten diese Frage.